Furn Trade GmbH
Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Angebote
sind freibleibend. Alle Aufträge und Abmachungen, auch wenn sie auf vorliegende Bedingungen keinen Bezug haben, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Annahme von Aufträgen wird die Kreditwür digkeit des Kunden vorausgesetzt.
Bei der Vereinbarung werden die vorliegenden Bedingungen Vertragsinhalt, auch dann, wenn der Käufer auf seine Einkaufcbedingungen hingewiesen hat. Ein ausdrücklicher Widerspruch gegen derartige Einkaufsbedingungen ist daher nicht erforderlich.
2. Preise
verstehen sich ab lager (BRD), sofern nichts anderes vereinbart.
Etwa bewilligte Rabatte sowie Umsatz- und Frachtvergütungen, kommen bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, Konkurs, bei Zahlungsverzug über 2 Monate und bei gerichtlicher Betreibung in Wegfall.
3. Lieferzeit
Die von uns genannten Lieferzeiten und -termine sind unverbindlich. Für Lagerware wird Zwischenverkauf ausdrücklich vorbehalten.
Fälle höherer Gewalt oder sonstige von uns nicht verschuldete Unfälle, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Ausstände und Aussperrungen, Mangel an Rohstoffen und dergleichen, entbinden uns von der Lieferverpflichtung. Die Abnahmeverpflichtung des Käufers bleibt unverändert.
4. Lieferungsverzug
Sind Lieferfristen vereinbart und ist die Leistung nicht zu der bestimmten Zeit erfolgt, so muss uns der Käufer 6 Wochen als angemessene Nachfrist bewilligen. Die Nachfrist beginnt mit Eingang der Liefermahnung, diese muss mit eingeschriebenem Brief erfolgen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen.
5. Bei einem Kauf auf Abruf
Ohne Zeitbestimmung oder Abruf nach Bedarf hat der Käufer die gesamte Menge binnen 2 Wochen vom Tage der Bestätigung des Auftrags abzurufen. Es werden unsere zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.
6. Zahlung
hat, wenn nicht anders vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen oder innerhalb von 30Tagen ab Rechnungsdatum nach Vereinbarung.
Kundenwechsel und Eigenakzepte die ordnungsgemäß verstempelt sein müssen, werden nur unter Vorbehalt der Diskontierungsmöglichkeit und gegen Vergütung der Diskontspesen angenommen. Bei Zielüberschreitung erfolgt Berechnung von Verzugszinsen vom Fälligkeitstage ab in Höhe von uns banküblich berechneten Kontokorrentzinsen, mindestens jedoch in Höhe von 2% über dem jeweils gültigen Diskontsatz. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche Rechnungsbeträge sofortfällig, auch wenn das eingeräumte Zahlungsziel noch nicht abgelaufen ist. Bei Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.
7. Der Versand
erfolgt auf Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie Zusendung vereinbart worden ist.
8. Mängelrügen
müssen unverzüglich unter genauer Angabe erhoben werden und innerhalb von spätestens 10Tagen nach Empfang der Ware durch Einschreibebrief beim Lieferanten eingehen. Im anderen Falle gilt die Unterschrift auf dem Lieferschein als Bestätigung des einwandfreien Zustandes der Ware. Rücksendungen, Abzüge oder Einbehaltung des Kaufpreises sind nicht statthaft. Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen, insbesondere bei Nachbestellungen, berechtigen nicht zu Beanstandungen. Werden die Mangelrügen vom Lieferanten als berechtigt anerkannt oder gerichtlich als begründet festgestellt, so hat der Lieferant die Wahl, entweder die mangelhafte Ware zurückzufordern und nachzubessern oder dem Käufer gegen Rückgabe der beanstandeten Ware ein Ersatzstück zu liefern oder dem Käufereinen dem Mangel entsprechenden Nachlasszu gewähren.
Werden Nachbesserungen durch den Käufer vorgenommen oder aufgrund von Mängeln Nachlässe gewährt, geschieht dies auf Rechnung des Käufers.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz oder entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Ersatzlieferungen und Nachbesserungen.
Mängelrügen haben auf die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels keinen Einfluss.
9. Kreditschutz
Treten beim Käufer Ereignisse ein, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen oder werden solche vor Vertragsschlussvorhandene Umstände erst nachträglich bekannt, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder sofortige Bezahlung verlangen. Der Nachweis solcher Ereignisse gilt durch die Auskunft einer angesehenen Auskunftei oder Bank als erbracht, ohne das die Vorlage der Auskunft vom Käufer gefordert werden kann.
Bestehen solche Verhältnisse bei einem Wechselbeteiligten, so können wir unter Rückgabe des Wechsels sofortige Bezahlung verlangen. Soweit uns bei völliger oderteilweiser Nichterfüllung des Vertrages ein Schadenersatzanspruch gegen den, Besteller zusteht, kann dieser mindestens in Höhe von 25% des auf die nicht gelieferte Ware gefallenen Kaufpreises geltend gemacht werden.
10. Eigentumsvorbehalt
Wir liefern unsere Waren nur unter Eigentumsvorbehalt mit der Maßgabe, dass sich bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehende Forderungen, die von uns gelieferte Ware unser Eigentum bleibt. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltende Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung. Solange im Bestehen eines Schuldsaldos aus der Geschäftsverbindung der Käufer noch Waren aus früheren Lieferungen von uns in Besitz hat, ist hiermit die Ware uns zur Sicherheit des bestehenden Schuldsaldos übereignet, auch wenn diese Ware bereits voll bezahlt war. Es wird hiermit schon jetzt im Voraus vereinbart, dass in solchem Falle die Übereignung dadurch ersetzt wird, dass ein Vertragsverhältnis vereinbart wird, kraft dessen der Verkäufer die Ware nur noch als Verwahrer besitzt.
Unser Eigentumsvorbehalt erlischt an den vorhandenen, wenn auch im Einzelnen bezahlten Waren sogar dann nicht, wenn lediglich zwischenzeitlich das laufende Konto ausgeglichen war, ohne dass damit auch die Geschäftsbeziehung zu uns beendet wurde.
Der vorgenannte Eigentumsvorbehalt geht auch so lange nicht unter, wie bei Hereinnahmen von Wech sein und Schecks, die aus der Nichteinlösung dieser Papiere sich ergebenden Forderungen unseres Hauses nicht eingelöst sind.
Der Käufer ist verpflichtet
1. Die Eigentumsvorbehaltsware gegen Feuer und Diebstahl ausreichend zu versichern.
2. Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsware seitens Dritter uns sofort anzuzeigen.
3. Über die Ware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu verfügen, sie also insbesondere nicht zu verpfänden, noch zur Sicherheit zu übereignen.
4. Verfügt der Käufer über die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr, so gehen sämtliche Forderungen aus dieser Verfügung an unsere Firma über (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Sofern wir die Ware aufgrund der Eigentumsvorbehaltsklausel zurücknehmen müssen, ist der Käufer zur spesenfreien, frankierten Rückgabe verpflichtet und haftet für Minderwert und entgangenen Gewinn mindestens 25% vom Rechnungswert vor Abzug von Rabatten bewertet. Der Mindestwert der zurückgenommenen Ware wird bestimmt durch die Veräußerung an Dritte bzw. bei Rücknahmen in das lager des Lieferanten durch die Bewertung des Lieferanten.
11. Ausland
Für die Regelung sämtlicher Rechtsbeziehungen zu unseren Bestellungen und Vertragspartnern gilt ausschließlich das deutsche Recht. Insofern besteht zwischen den beiden Parteien ausdrückliche Einigkeit. Bei Zahlungsverzugseintritt nach Fälligkeit und schriftlicher Mahnung hat der Auslandskunde auch die Kosten
a) unseres deutschen Rechtsanwaltes
b) des am Kundenwohnort zugelassenen Rechtsanwaltes
c) des angerufenen Gerichts
im außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahren, im streitigen Zivilverfahren und in der Zwangsvollstreckung zu tragen.
12. Mündliche Nebenabreden
Alle Absprachen und Nebenabreden, insbesondere solche, die mit unseren Vertretern getroffen wurden, bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
13. Teilunwirksamkeit
Die obigen Bedingungen bleiben auch im Falle der rechtlichen Unwirksamkeit einzelner Teile im vollen Umfang erhalten.
14. Erfüllungsort
für Lieferung und Zahlung ist Bünde, Gerichtstand ist für beide Teile das Amtsgericht Bünde.
Landgericht ist Bielefeld.